Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.
Das Schweizerische Marmor- und Granitgewerbe verfügt über einen eigenen, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (gültig ab 1. Januar 2012 mit Zusatzvereinbarung vom 1. Januar 2012).
Der GAV gilt für alle Betriebe und Betriebsteile, die Natursteine und/oder Quarzkompositgesteine bearbeiten, verlegen, versetzen und/oder montieren sowie für alle selbständigen Akkordanten, Versetz- und Verlegekolonnen in diesen Arbeitsbereichen (...). (Betrieblicher Geltungsbereich gemäss Art. 1 Abs. 2 GAV Marmor + Granit).
Partner des NVS sind die Gewerkschaften unia (www.unia.ch) und syna (www.syna.ch).
Nebenstehend können der Gesamtarbeitsvertrag, die Zusatzvereinbarung 2012 sowie das Formular «Einzelvertragspartner» als PDF heruntergeladen werden.