Auf Verlangen aller Vertragsparteien kann ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden mit der Wirkung, dass der Geltungsbereich auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch auf die nicht-organisierten) eines Wirtschaftzweiges oder eines Berufes ausgeweitet wird.
Der Gesamtarbeitsvertrag Marmor + Granit ist allgemeinverbindlich erklärt.
Die Paritätische Kommission Marmor + Granit (Postfach 3321, 8021 Zürich, Telefon 044 295 15 25, Fax 044 295 17 99) ist für den Vollzug des GAV verantwortlich und behandelt auch sämtliche Fragen und Gesuche im Zusammenhang mit dem MarGra-Fonds (Förderung Berufsnachwuchs und der Beruflichen Weiterbildung).